Stiftung setzt Löschung der Marke „Neues Hambacher Fest“ durch
Auf Antrag der Stiftung Hambacher Schloss hat das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) die Wortmarke „Neues Hambacher Fest“ in vollem Umfang für nichtig erklärt und gelöscht. Dies hat das DPMA in seinem Markenblatt-Heft 37/2021 am Freitag mitgeteilt, wie das rheinland-pfälzische Innenministerium informierte.
„Für Deutschland, aber insbesondere für uns in Rheinland-Pfalz, steht das Hambacher Fest als Inbegriff für Freiheit, Einheit und Demokratie. Einer Vereinnahmung dieser demokratiegeschichtlichen Tradition durch Rechtskonservative muss widersprochen werden“, begrüßte Innenminister Roger Lewentz, Vorstandsmitglied der Stiftung Hambacher Schloss, die Entscheidung des DPMA. Seit der Regierungsbildung im Mai ist er als Minister zuständig für das Kulturelle Erbe des Landes.
Im März 2018 hatte der Vorsitzende der rechtskonservativen „Werteunion“ Max Otte durch eine von ihm geführte Firma die Wortmarke im Markenregister eintragen lassen. Unter der Bezeichnung „Neues Hambacher Fest“ wurden seither wiederholt rechtspopulistische Veranstaltungen auf dem Hambacher Schloss und in Neustadt durchgeführt.
Die Stiftung Hambacher Schloss begrüßt die Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts: „Als Stiftung Hambacher Schloss empfänden wir es als anmaßend und irreführend, wenn unter dem Titel ,Neues Hambacher Fest’ weiter rechtspopulistische Veranstaltungen durchgeführt würden“, so Vorstandsmitglied Lewentz. „Der Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts bestärkt uns in unserem Bestreben, das historische Hambacher Fest von 1832 vor einer politisch motivierten Vereinnahmung zu schützen und das Hambacher Schloss als offenen, demokratischen Lern- und Veranstaltungsort weiter zu stärken.“ Im Mai hatte die Stiftung Hambacher Schloss bereits ein umfassendes Maßnahmenpaket zur „Stärkung des Hambacher Schlosses als Ort der Demokratiegeschichte“ veröffentlicht. Veranstaltungen auf dem Gelände der Stiftung haben demnach auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik zu erfolgen. Extremistische, rassistische, antisemitische oder antidemokratische Inhalte sind untersagt.