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Stiftung Hambacher Schloss stellt sich gegen rechte Versuche zur Vereinnahmung des Hambacher Festes
10.05.2021. Die Stiftung Hambacher Schloss hat ein Maßnahmenpaket zur „Stärkung des Hambacher Schlosses als Ort der Demokratiegeschichte“ verabschiedet, mit dem sie ein Zeichen setzt gegen die Versuche der Vereinnahmung des Hambacher Festes und für eine von Respekt und Toleranz getragene Auseinandersetzung mit unserer Demokratie und ihrer Geschichte. Der Vorstandsvorsitzende der Stiftung Hambacher Schloss und rheinland-pfälzische Kulturminister Konrad Wolf stellte die Maßnahmen am 10. Mai der Öffentlichkeit vor. Sie zielen darauf ab, den Demokratie-Ort Hambacher Schloss zu stärken und der politisch motivierten Vereinnahmung des Hambacher Festes von 1832 zu widersprechen.
„Das Hambacher Schloss ist seit dem Hambacher Fest 1832 ein Symbol der deutschen und europäischen Demokratie- und Freiheitsgeschichte. In unserem neuen Leitbild dokumentieren wir unser Bekenntnis zu diesem historischen Erbe. Zugleich weisen wir darin menschenfeindliche, antidemokratische und chauvinistische Anschauungen zurück“, so der Stiftungsvorsitzende. „Mit Sorge beobachten wir, wie in jüngster Zeit das Hambacher Fest, aber auch das Gedenken an andere Ereignisse und Personen der deutschen Geschichte von rechtspopulistischen, teilweise nationalistischen Kräften vereinnahmt wird. Hierbei ist eine Tendenz zur Enthemmung zu beobachten, die jeden Respekt vor der Geschichte und auch ihren Opfern vermissen lässt. In einer mit unserem Beirat abgestimmten Stellungnahme widersprechen wir einer solchen, rein politisch motivierten Vereinnahmung unserer Geschichte. Daher haben wir bereits rechtliche Schritte eingeleitet, um die Nutzung des Namens „Neues Hambacher Fest“ für diese Form der politischen Veranstaltungen zu untersagen. Zudem werden wir als Vorstand – notfalls mit rechtlichen Mitteln – die Durchführung von solchen Veranstaltungen zu verhindern versuchen, die dem Geiste dieses Ortes sowie der Satzung und dem Leitbild unserer Stiftung offen widersprechen.“
Laut geänderter Satzung vom 15. Dezember 2020 muss die Nutzung des Hambacher Schlosses dem friedlichen, freiheitlichen und solidarischen Geist des Hambacher Festes und der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland entsprechen. Eine neue Besucherordnung untersagt ferner die Durchführung von Veranstaltungen mit extremistischen, rassistischen, antisemitischen oder antidemokratischen Inhalten; ebenso ist es untersagt, in Wort, Schrift oder Gesten die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich zu machen. Diese Besucherordnung gilt auch für sämtliche auf dem Schlossgelände stattfindenden Veranstaltungen.
Bereits im vergangenen Jahr hatte die Stiftung Hambacher Schloss die Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters neu eingerichtet. So zeichnet der Historiker Kristian Buchna für die Bereiche Ausstellung, Veranstaltungen, Forschung und Vermittlung federführend verantwortlich und stärkt damit insbesondere die Programmarbeit als Teil jenes Maßnahmenpakets. Beim Pressegespräch unterstrich Buchna die Bedeutung des Erinnerns sowohl an die historischen Wurzeln als auch an die europäische Einbettung der Demokratie in Deutschland. Umso bedenklicher sei es, mit ahistorischen Vergleichen die freiheitliche Demokratie und ihre Träger zu delegitimieren. „Unsere Programmarbeit zielt darauf ab, die Verbundenheit mit unserer Demokratie in der kontroversen Auseinandersetzung mit ihrer Geschichte und Gegenwart zu stärken. So werden wir etwa in unseren ‚Hambacher Gesprächen‘ über den Wert der Geschichte für unsere Demokratie diskutieren“, so Buchna. Ferner werden gemeinsam mit ‚Gegen Vergessen – Für Demokratie e.V.‘ Workshops sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für die Mitarbeitenden der Stiftung durchgeführt, in denen es um den Umgang mit Hassbotschaften und ausgrenzenden Äußerungen geht. Den Rahmen dieser Veranstaltungen bildet die Demokratiewoche der Stadt Neustadt an der Weinstraße, die vom 12. bis 16. Juli 2021 stattfinden wird.
Abschließend betonte der Stiftungsvorsitzende Wolf: „Das Hambacher Schloss ist und bleibt ein offener, demokratischer Erinnerungs-, Lern und Diskussionsort für alle Bürgerinnen und Bürger. Wir als Stiftung werden uns mit Nachdruck dafür einsetzen, dass auf dem Hambacher Schloss keine Veranstaltungen stattfinden, die dem demokratischen und europäischen Geist dieses Ortes offen widersprechen.“
Hintergrund des Maßnahmenpakets sind die in der Vergangenheit auf dem Hambacher Schloss durchgeführten rechtspopulistischen Veranstaltungen, die unter anmaßenden und irreführenden Bezeichnungen das Erbe des Hambacher Festes für sich zu reklamieren versuchten.
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Rückzug von Max Otte
Mittelhaardter Rundschau vom 12.11.2020
Der Kölner Finanzökonom Max Otte wollte sich die Mitgliedschaft in der Hambach-Gesellschaft erstreiten. Das Amtsgericht Neustadt hatte beide Seiten angehört – braucht allerdings nun doch kein Urteil mehr zu fällen.
Von Ali Reza Houshami
Der Kölner Finanzökonom Max Otte ist in Neustadt kein Unbekannter. 2018 und in den beiden Folgejahren hatte er ein „Neues Hambacher Fest“ im Schloss und im Saalbau veranstaltet. Ereignisse, die in der Öffentlichkeit für Aufsehen und kritische Stimmen sorgten. So wurde etwa befürchtet, dass der geschichtsträchtige Ort für fremde Zwecke missbraucht wird. Dass ausgerechnet an der Wiege der deutschen Demokratie ein rechtes Bündnis geschmiedet werden soll. Jenem Max Otte hatte die Hambach-Gesellschaft die Mitgliedschaft verweigert. Weil der Betroffene die Entscheidung des Historiker-Vereins nicht akzeptieren wollte, zog er vor Gericht. Nach dem ersten Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht Neustadt Mitte Oktober sollte gestern das Urteil gefällt werden. Und damit die Frage beantwortet werden, ob es unrechtmäßig war, ihn nicht beitreten zu lassen. Doch der Termin wurde abgesagt. Denn der Kölner hat in der Zwischenzeit seine Klage zurückgezogen. Otte hat einen anderen Weg gefunden, um sich in den im Jahr 1986 gegründeten Verein einzubringen. Indem er nämlich für das Jahrbuch der Hambach-Gesellschaft einen Beitrag zu den Themen Meinungsfreiheit und Hambacher Fest verfasst. Damit sind beide Seiten sehr zufrieden, wie Otte auf Anfrage der RHEINPFALZ mitteilt.Der Unternehmer ist somit auf ein Angebot eingegangen, welches ihm der Vereinsvorsitzende Wilhelm Kreutz bereits beim Verhandlungstermin vorgeschlagen hatte. Mit dem Beitrag zum Jahrbuch habe auch er eine Chance, sich am Diskurs über das Hambacher Fest und die historische Stätte zu beteiligen, ohne Mitglied im Verein zu sein. „Es gibt jedoch keinerlei Zusammenhang zwischen diesem Angebot und seiner Klagerücknahme und deshalb auch keine diesbezügliche Einigung“, stellt Kreutz klar.Wie dem auch sei: Die Hambach-Gesellschaft kann jedenfalls ein Kapitel schließen, das sie lange Zeit beschäftigt und zu zwei gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt hatte. Vergangenes Jahr hatte das Amtsgericht zwei Klagen von Personen abgewiesen, die sich den Vereinsbeitritt erstreiten wollten.Die Kläger warfen der Hambach-Gesellschaft jedes Mal vor, eine Monopolstellung zu missbrauchen. Die Entscheidung des Vorstandes schien ihnen zudem willkürlich erfolgt zu sein. Die Vereinsverantwortlichen wehrten sich: Sie rechtfertigten ihre Beschlüsse damit, dass sie eine Unterwanderung des Vereins befürchteten und deshalb die Anträge ablehnten. Das Amtsgericht kam damals zum Urteil, dass ein Verein Autonomie genieße und von einer Monopolstellung keine Rede sein könne. Es gebe andere Foren, in denen sich mit der Materie des Hambacher Festes befasst werden könne. Zudem lasse die Begründung des Vorstandes nicht auf Willkür schließen. Einer der beiden Kläger, ein 77-Jähriger aus Villingen-Schwenningen, ging in Berufung beim Landgericht Frankenthal. Doch auch dort hatte er keinen Erfolg. Die Berufung wurde zurückgewiesen. Die juristischen Schritte waren ausgeschöpft.Dass bei der Klage von Otte das Urteil vermutlich nicht anders lauten würde, hatte die Richterin bereits bei der Verhandlung Mitte Oktober angedeutet.